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Luftreinhaltung: Feuerungskontrollen Appenzell Ausserhoden

Luftreinhaltung: Feuerungskontrollen Appenzell Ausserhoden

Durch die Atmung wird der Körper mit lebensnotwendigem Sauerstoff versorgt. Durch viele menschliche Aktivitäten wird die Luft mit Schadstoffen belastet, die unsere Gesundheit und unsere Umwelt schädigen können. Dank der umgesetzten Luftreinhaltemassnahmen hat sich die Luftqualität in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert.

Wir möchten Sie informieren, dass im Kanton Appenzell Ausserrhoden die periodische Feuerungskontrollen bei Holzheizkesseln bis 70 kW neben den amtlichen Feuerungskontrolleuren auch durch private Fachpersonen vorgenommen werden, die über eine ausreichende Fachausbildung und die geeigneten Messgeräte verfügen. Für die Durchführung solcher Kontrollen ist eine Zulassung durch das Amt für Umwelt erforderlich (Art. 13 UGsV, bGS 814.01). Zugelassene Kontrollpersonen werden in einer öffentlichen Liste auf der Website des Amtes für Umwelt publiziert.

Die privaten Feuerungskontrollpersonen respektive Fachfirmen müssen einen Antrag auf Zulassung bei uns stellen. Es wird eine Zulassungsgebühr von CHF 100 pro Person verrechnet.

Informationen zur Messpflicht bei Holzheizkesseln im Kanton Appenzell Ausserrhoden
Kanton Appenzell Ausserhoden: Luftreinhaltung

Merkblatt Anforderungen und Pflichten für private Kontrollfirmen und -personen
Merkblatt private Kontrollpersonen

Antrag zur Zulassung für Fachpersonen zur privaten Kontrolle von Holzheizkesseln bis 70 kW in Appenzell Ausserrhoden
Antrag Fachpersonen zur privaten Kontrolle Feuerung