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Qualitätssiegel

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat beschlossen, dass für die Förderung im Rahmen vom Gebäudeprogramm die Konformitätserklärung (Energieeffizienzverordnung EnEV) und die Leistungserklärung (Bauprodukteverordnung BauPV) seit dem 1.1.2023 das Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz ersetzen. Dies bedeutet, dass für die Förderung im Rahmen von kantonalen Förderprogrammen das Qualitätssiegel seit 2023 nicht mehr Bedingung ist.

Bei Unklarheiten und Rückfragen wenden Sie sich an: info@holzenergie.ch